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Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratung oder auch Zwangsheirat genannt, ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die auch heutzutage weltweit, auch in Deutschland, stattfindet. Eine erzwungene Heirat verletzt das Selbstbestimmungsrecht und die Würde der Betroffenen. Eine Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn mindestens eine*r der Ehepartner*innen durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer Ehe gezwungen wird. Dies kann sowohl auf offiziell formal geschlossene Ehen als auch religiöse oder soziale Zeremonien einer Heiratsschließung zutreffen. Zwangs­ver­heiratungen kommen global in allen sozialen Schichten sowie ethnischen, religiösen und kulturellen Kontexten vor und begründen sich aus zumeist patriar­chalisch geprägten Familien­strukturen. Häufig sind Mädchen und junge Frauen betroffen, aber auch Jungen und junge Männer können ebenso betroffen sein. Dabei ist eine Abgrenzung zu arrangierten Ehen wichtig, wenn auch nicht immer leicht erkennbar. Diese werden oftmals durch Familienmitglieder arrangiert aber mit der vollen Zustimmung beider Ehepartner*innen getroffen.

 

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. Damit dürfen in Deutschland keine staatlichen Ehen unter Beteiligung Minderjähriger mehr geschlossen werden.

 

Quelle: BMFSFJ (2018) Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen